25.03.2021 · Nachricht · Unfallregulierung
Händlerrabatt ist unerheblich für Wiederbeschaffungswert
| Beim Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Gebrauchtwagenpreis maßgebend. Deshalb ist in diesem Zusammenhang irrelevant, ob es sich beim verunfallten Kfz um ein Händlerfahrzeug handelt. Zu diesem Schluss ist das AG Heinsberg gelangt. |
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