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Corona-Krise: Steuerliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen
| Die Bundesregierung unternimmt viel, um die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Unternehmen durch die Corona-Pandemie zu mildern. Steuerlich durch Stundung, Kürzung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Arbeitsrechtlich u. a. durch vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld. ASR informiert Sie seit Mitte März 2020 darüber auf asr.iww.de . Im Einzelnen finden Sie dort folgende Beiträge: |
- Beitrag „Corona-Krise: Steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus“ → Abruf-Nr. 46414438
- Beitrag „Corona-Krise: Nutzen Sie die umsatzsteuerlichen Erleichterungen!“ → Abruf-Nr. 46459687
- Beitrag „Corona-Krise: Die Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Überblick“ → Abruf-Nr. 46415889
- Beitrag „Corona-Krise: Verbesserte Rahmenbedingungen beim Kurzarbeitergeld nutzen“ → Abruf-Nr. 46498250
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 1 | ID 46418338