· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Diese Versicherungen braucht Ihr Autohaus bzw. Kfz-Betrieb ‒ Teil 3
von Rechtsanwalt Tobias Westphal, Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH, Pohlheim
| Oft ist ein Autohaus oder ein Kfz-Servicebetrieb im Schadensfall nur deshalb nicht optimal versichert, weil niemand im Betrieb genau weiß, welche Risiken überhaupt von einer ‒ der vielen ‒ Versicherungen abgedeckt sind. ASR bringt in einer Beitragsserie Licht ins Dunkel. Erfahren Sie, welche Versicherung Ihr Autohaus unbedingt benötigt. Teil 3 in dieser Ausgabe beschreibt Ihnen die Gebäude-, die Geschäftsinhalts-, die Elektronik- und die Betriebsunterbrechungsversicherung. |
PRAXISHINWEIS | Jeder Gewerbetreibende sollte alle zwei bis drei Jahre seine Versicherungen von einem auf Kfz-Betriebe spezialisierten Versicherungsvermittler überprüfen lassen. Wer veraltete Bedingungen und zu geringe Versicherungssummen hat, wird im Schadensfall leider eine böse Überraschung erleben. |
Gebäudeversicherung
Die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes für in Eigentum stehende Gebäude steht außer Frage. Als Eigentümer eines Autohauses oder eines Kfz-Werkstatt-Gebäudes sollten Sie Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen oder der Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten schützen. Kfz-Betriebe sind vor allem feuergefährdet. Ein Feuer kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können.
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