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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Diese Versicherungen braucht Ihr Autohaus bzw. Kfz-Betrieb ‒ Teil 3

    von Rechtsanwalt Tobias Westphal, Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH, Pohlheim

    | Oft ist ein Autohaus oder ein Kfz-Servicebetrieb im Schadensfall nur deshalb nicht optimal versichert, weil niemand im Betrieb genau weiß, welche Risiken überhaupt von einer ‒ der vielen ‒ Versicherungen abgedeckt sind. ASR bringt in einer Beitragsserie Licht ins Dunkel. Erfahren Sie, welche Versicherung Ihr Autohaus unbedingt benötigt. Teil 3 in dieser Ausgabe beschreibt Ihnen die Gebäude-, die Geschäftsinhalts-, die Elektronik- und die Betriebsunterbrechungsversicherung. |

     

    PRAXISHINWEIS | Jeder Gewerbetreibende sollte alle zwei bis drei Jahre seine Versicherungen von einem auf Kfz-Betriebe spezialisierten Versicherungsvermittler überprüfen lassen. Wer veraltete Bedingungen und zu geringe Versicherungssummen hat, wird im Schadensfall leider eine böse Überraschung erleben.

     

    Gebäudeversicherung

    Die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes für in Eigentum stehende Gebäude steht außer Frage. Als Eigentümer eines Autohauses oder eines Kfz-Werkstatt-Gebäudes sollten Sie Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen oder der Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten schützen. Kfz-Betriebe sind vor allem feuergefährdet. Ein Feuer kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können.