09.06.2016 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Kein unabhängiger Zugang zu Internet und Telefon für Betriebsrat
| Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von Ihrem betrieblichen Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen oder einen von Ihrer Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einzurichten. Das hat das BAG entschieden. |
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