20.05.2014 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Kostenloser Telefonbucheintrag unter der Geschäftsbezeichnung
| Als Gewerbetreibender können Sie verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „ www.dastelefonbuch.de “ eingetragen zu werden. Das hat der BGH jetzt ausdrücklich klargestellt. |
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