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  • 20.05.2014 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Kostenloser Telefonbucheintrag unter der Geschäftsbezeichnung

    | Als Gewerbetreibender können Sie verlangen, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe „ www.dastelefonbuch.de “ eingetragen zu werden. Das hat der BGH jetzt ausdrücklich klargestellt. |