· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer beträgt auch 2014 zwölf Monate
| Die Bezugsdauer von zwölf Monaten für Kurzarbeitergeld gilt weiter bis Ende 2014. Das sieht die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ vom 31. Oktober 2013 vor (BGBl 2013 I, 3905). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 4 | ID 40316350