23.03.2015 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Mitarbeiter eines Kfz-Betriebs sind keine Berufskraftfahrer
| Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt nicht für Kfz-Händler, Kfz-Servicebetriebe, Autovermieter und deren Mitarbeiter bei Leer-Fahrten mit Lkw wie etwa zum Waschen, Tanken, zur Werkstatt oder zum Kunden. Auf Initiative des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands (BAV) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seine bisherige Auffassung geändert. |
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