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  • 20.01.2015 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Rußpartikelfilter-Nachrüstung: Förderanträge können ab 1. Februar 2015 gestellt werden

    | Anträge zur Förderung der Rußpartikelfilter-Nachrüstung bei älteren Dieselfahrzeugen können ab 1. Februar 2015 gestellt werden. Zur Verfügung steht ein Fördervolumen von 30 Mio. Euro. Die Fördersumme je Dieselfahrzeug beträgt 260 Euro und darf je Fahrzeug nur einmal in Anspruch genommen werden. Rund 115.000 Umrüstungen können also gefördert werden. Da heißt es, nicht zu lange warten. Denn wenn der Fördertopf leer ist, ist Schluss. Was Sie sonst noch wissen müssen und was Ihre Kunden wissen sollten, steht in der folgenden Übersicht: |