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  • 24.11.2022 · Nachricht · Urlaub

    EuGH: Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch nach drei Jahren

    | Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjährt nicht nach §§ 194 ff. BGB, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter nicht tatsächlich in die Lage versetzt haben, diesen Anspruch wahrzunehmen. Das hat der EuGH zur deutschen Rechtslage auf Vorlage des BAG (Beschluss vom 29.09.2020, Az. 9 AZR 266/20) klargestellt. |