13.03.2014 · Fachbeitrag · Verkehrsrecht
Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014 in Deutschland
| Spätestens ab 1. Juli 2014 muss in jedem Pkw eine Warnweste mitgeführt werden. Das sieht § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO vor. Die Warnweste muss orange-rot, orange oder gelb sein und über zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite verfügen. |
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