· Fachbeitrag · Website/Unternehmensführung
Stichtag 28.06.2025 für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Autohäuser jetzt tun müssen
von Sonja Neidhardt (GF compositum Multimedia-Agentur GmbH), Elise Roth (Screendesignerin) und Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
| Barrierefreiheit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stehen Autohäuser vor neuen rechtlichen und technischen Herausforderungen und Chancen. Bis zum Stichtag 28.06.2025 müssen Websites barrierefrei gestaltet sein. ASR erläutert anhand praktischer Beispiele, was das für Autohäuser bedeutet, und gibt Handlungsempfehlungen. |
Was hinter dem BFSG steckt
Ziel des BFSG ist es, allen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soll gleichberechtigt und diskriminierungsfrei sein, z. B. für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen oder auch ältere Menschen.
Das BFSG gilt für alle (digitalen) Produkte, z. B. Bezahlterminals, Smartphones, Computer, Apps. Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich auf die Websites.
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