25.07.2014 · Fachbeitrag · Werkstattrecht
Arbeiten an Gasanlage mit anschließendem Defekt des Katalysators
| Das LG Berlin ruft in Erinnerung, was im Alltag des Verbraucherschutzdenkens gelegentlich übersehen wird: Das Werkvertragsrecht kennt keine Beweislastumkehr. Wenn eine Werkstatt Arbeiten an der nachgerüsteten Gasanlage eines Fahrzeugs vornimmt und kurz danach der Katalysator defekt ist, muss der Auftraggeber den Zusammenhang beweisen, sonst geht er wie im Urteilsfall leer aus. |
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