01.12.2017 · Nachricht · Werkstattrecht
Kein Rücktritt vom Werkvertrag wegen „zu kalter“ Standheizung
| Es ist kein zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigender Mangel, wenn eine in einem Pkw eingebaute Standheizung nicht auf „Zimmertemperatur“ aufheizt. Mit dieser Aussage „drehte“ das LG Hanau als Berufungsinstanz das erstinstanzliche Urteil eines Amtsgerichts. |
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