26.04.2017 · Nachricht · Werkstattrecht
Rückruf des Herstellers: Kleine Inspektion – große Pflichten
| Auch eine Fachwerkstatt, die nur mit Wartungsarbeiten im Umfang einer „kleinen Inspektion“ beauftragt ist, muss einen Kunden darüber informieren, wenn das Fahrzeug von einer Rückrufaktion wegen sicherheitsrelevanter Mängel betroffen ist. Das hat das OLG Hamm entschieden. |
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