· Fachbeitrag · Werkstattrecht
Schaden bei der Autowäsche: Wann haften Sie?
| Schäden beim professionellen Autowaschen beschäftigen die Gerichte in erheblichem Maße. Verklagt werden zwar meist Betreiber von SB-Waschanlagen ohne angeschlossene Werkstatt. Doch auch bei der werkstatttypischen Konstellation „Reparieren plus Waschen“ stellen sich vielfältige Haftungsfragen. Antworten gibt der folgende Überblick. |
Pflicht zur pfleglichen Behandlung des Kundenfahrzeugs
Mit der Übernahme des Kundenfahrzeugs zur Inspektion, Wartung oder Instandsetzung übernehmen Sie als Kfz-Betrieb die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Kunden pfleglich umzugehen und es insbesondere vor Schaden zu bewahren.
Ihre Pflicht geht aber nicht so weit, dass Sie für jeden Schaden haftbar gemacht werden können, der während des Aufenthalts in der Werkstatt eingetreten ist. Ohne Verschulden keine Haftung - dieser Grundsatz gilt auch für Sie als Betreiber einer Waschanlage (OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.3.2013, Az. 4 U 26/12 - 8; Abruf-Nr. 131835). Andererseits: Einem Kfz-Betrieb kommt eine Haftungserleichterung nicht schon deshalb zugute, weil das Waschen eine kostenlose Serviceleistung ist.
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