· Fachbeitrag · Werkstattrecht
Vertretung oder Vollmacht: Wenn Dritte den Auftrag für eine Kfz-Reparatur erteilen
von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg
| Erteilt ein Dritter, also nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, Ihrer Kfz-Werkstatt einen Reparaturauftrag, stehen immer zwei Fragen im Raum: Wer wird Ihr Schuldner und muss die Reparatur bezahlen? Und welche Sicherungsmöglichkeiten haben Sie für den Fall, dass derjenige die Rechnung nicht begleicht? Der folgende Beitrag beantwortet die erste Frage. |
Oft erteilt nicht der Eigentümer den Reparaturauftrag
Dass der Eigentümer des Fahrzeugs nicht persönlich in die Werkstatt kommt, ist heute schon fast der Regelfall.
- Häufig bringt der Ehegatte, die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die Oma/der Opa, die Mutter/der Vater etc. das Fahrzeug vorbei und unterschreibt den Reparaturauftrag.
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