14.03.2019 · Nachricht · Werkstattrecht
Zahnriemenwechsel: Hinweis zu spät und zu unklar
| Rund 7.000 Euro Schadenersatz plus Anwalts- und Gerichtskosten muss eine Kfz-Werkstatt zahlen, weil sie – so das OLG Hamburg – eine Kundin zu spät und zu unklar auf einen Zahnriemenwechsel hingewiesen hat. |
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