· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Fahrzeug in GW-Börse in falscher Kilometer-Kategorie
| Wird ein Fahrzeug wegen eines Austauschmotors mit nur 1.260 km Laufleistung in einer GW-Börse im Internet in der unzutreffenden Suchrubrik „bis 5.000 km“ eingeordnet, obwohl es schon insgesamt 112.970 km gelaufen ist, ist das nicht zwingend irreführend im wettbewerbsrechtlichen Sinne. Das gilt jedenfalls dann, wenn beim Aufruf des Fahrzeugs die tatsächliche Laufleistung sofort fett herausgestellt wird, entschied der BGH. |
Die händlerfreundliche Entscheidung darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass ein Fahrzeug in eine beliebige Kilometer-Kategorie eingeordnet werden darf. Denn im entschiedenen Fall gab es zwei Besonderheiten:
- Der (Austausch-)Motor des Fahrzeugs wies tatsächlich eine Laufleistung in der gewählten Kategorie auf.
- Die Überschrift nach Aufruf des Fahrzeugs war optisch herausgehoben („BMW 320 d Tou. * Gesamt-KM 112.970 * ATM 1.260 KM *“) und zeigte die Divergenz zwischen Gesamtlaufleistung und Motorlaufleistung sofort auf. Sie war damit - so der BGH - „ohne weiteres“ schnell erkennbar (Urteil vom 6.10.2011, Az: I ZR 42/10; Abruf-Nr. 113393).
PRAXISHINWEIS | Hätte man erst bei genauer Lektüre der Anzeige die fehlerhafte Einordnung erkennen können, wäre die Entscheidung wohl anders ausgegangen. Dafür spricht auch, dass die beiden Vorinstanzen (LG Freiburg und OLG Karlsruhe) eine Irreführung angenommen haben. Summa summarum gehört das Urteil damit in die Rubrik „Glück gehabt“ und eröffnet gerade keinen neuen Weg zum Tricksen, um in den Suchergebnislisten „nach oben“ zu kommen. |