22.06.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Fehlender Link zur OS-Plattform kann abgemahnt werden
| Es ist wettbewerbswidrig und kann deshalb kostenpflichtig abgemahnt werden, wenn der Betreiber einer Website Onlinegeschäfte betreibt und dabei keinen entsprechenden Hinweis auf die Online-Streitbeilegungs(OS)-Plattform installiert hat, wozu er seit dem 9. Januar 2016 verpflichtet ist. Dieses Urteil hat das LG Bochum zwar zum Uhrenhandel an Private im Internet gefällt, es ist aber auf den Kfz-Handel eins zu eins übertragbar. |
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