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  • 08.04.2020 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Gutscheine für Rabatte bei HU kein Wettbewerbsverstoß

    | Bietet ein Unternehmen Gutscheine mit Rabatten für die Prüfgebühr bei einer Kfz-Hauptuntersuchung (HU) an, so liegt darin kein Wettbewerbsverstoß. Denn entscheidend ist allein, ob die staatlich festgelegten Entgelte am Ende bezahlt werden. Nicht relevant ist, ob der Kunde oder ein Dritter den finanziellen Ausgleich vornimmt, entschied das LG Würzburg. |