· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Pkw-EnVKV: Getunter Pkw ist nicht „neu “
| Ein einzelner getunter Pkw, bei dem sich durch das Tuning die „offiziellen“ (im Typgenehmigungsverfahrens für das Basismodell ermittelten) Benzinverbrauchs- und Abgasemissionswerte verändert haben, ist nicht „neu“ im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), entschied das OLG Frankfurt am Main. |
Ein solcher Pkw kann ohne Angabe der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten und ausgestellt werden, auch wenn er eine Laufleistung von unter 1.000 km aufweist. Etwas anderes würde nur gelten, wenn für das getunte Fahrzeug selbst ein Typgenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.8.2014, Az. 6 U 61/14; Abruf-Nr. 142893).
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