30.01.2013 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Streitwert bei Abmahnungen wegen Energieverbrauchsangaben
| Der Streitwert für eine Abmahnung beträgt 3.000 Euro, wenn ein Küchenfachgeschäft Kühlgeräte oder Geschirrspüler im Hinblick auf die Haushaltsgeräte-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) unzureichend gekennzeichnet hat. Das Urteil des LG Freiburg entfaltet auch Wirkung auf Streitigkeiten über die Pkw-EnVKV. |
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