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  • 30.01.2013 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Streitwert bei Abmahnungen wegen Energieverbrauchsangaben

    | Der Streitwert für eine Abmahnung beträgt 3.000 Euro, wenn ein Küchenfachgeschäft Kühlgeräte oder Geschirrspüler im Hinblick auf die Haushaltsgeräte-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) unzureichend gekennzeichnet hat. Das Urteil des LG Freiburg entfaltet auch Wirkung auf Streitigkeiten über die Pkw-EnVKV. |