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  • 11.02.2021 · Sonderausgaben · Downloads · Sonderausgaben

    Beteiligungen an anderen Körperschaften (§ 8b KStG): So vermeiden Sie hohe Steuernachzahlungen

    Bei der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen sind körperschaftsteuerlich die komplizierten Regelungen zu § 8b KStG zu beachten. In der Praxis passieren bei dieser Thematik überdurchschnittlich viele Fehler. Fehler, die insbesondere bei einer Jahre später stattfindenden Betriebsprüfung zu hohen Steuernachzahlungen und zu hohen Nachzahlungszinsen führen können: Schlimmstenfalls führen diese auch zu einem Haftungsfall für den Steuerberater. Der vorliegende Praxisratgeber macht Sie zum Körperschaftsteuer- und Konzernsteuerspezialisten im Bereich des § 8b Abs. 2 und 3 KStG.