15.08.2016 · Fachbeitrag aus AStW · § 9c EStG
Kinderbetreuungskosten können auch dann nach § 9c Abs. 1 EStG 2009 in der bis VZ 2011 geltenden Fassung „wie“ Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie durch eine erst künftig angestrebte Tätigkeit veranlasst sind. Es handelt sich dann um vorweggenommene Werbungskosten. So ein aktuelles Urteil des BFH.
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12.02.2016 · Nachricht aus AStW · Sächsisches Finanzgericht
Für die Verpfelgung in der Schule (Schulessen) wird kein Abzugsbetrag nach § 35a EStG gewährt, da die Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern bereits durch den Kinderfreibetrag abgegolten sind. Des Weiteren ist die Verpflegung der Kinder in der Schule funktional nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zuzuordnen. Auch sind Aufwendungen für Ferienaufenthalte der Kinder des Steuerpflichtigen nicht als Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 9c EStG abzugsfähig, da diese der ...
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