13.09.2018 · Nachricht aus AStW · § 4 UStG, Art. 132 MwStSystRL
Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.
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