06.08.2020 · Sonderausgaben · Downloads · Unternehmensberatung
BP in der Gastronomie
Unser Mandant führt einen Gastronomiebetrieb. Es handelt sich um einen bargeldintensiven Betrieb, in dem eine Kassennachschau durchgeführt wird. Nachdem der Prüfer Fehler in der Kassenbuchführung findet, geht er zur Betriebsprüfung über. Er hatte schon die Prüfungsanordnung vorbereitet, da der Betrieb eigentlich sowieso zur Betriebsprüfung vorgesehen war und er hätte die Prüfungsanordnung allenfalls stecken lassen, wenn erwartungswidrig die Kasse völlig in Ordnung gewesen wäre und er keine Beanstandungspunkte gefunden hätte. Jetzt aber hat er das Herzstück der Einnahmeerfassung, die Kasse, wegen zahlreicher formeller und materieller Fehler verworfen. Was nun? Die Betriebsprüfung folgt und damit auch die Hinzuschätzungen.
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