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  • 06.06.2024 · Quartalsbeihefter · Downloads · Unternehmensberatung

    Steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Vending-Unternehmen

    Seit Bekanntgabe des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Ende 2016 (BGBl I 16, 3152) haben sich die gesetzlichen Anforderungen (§§ 146 ff. AO) an die Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen bei Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme (eAS) erheblich verändert. Dies gilt auch für Waren- und Dienstleistungsautomaten. Weder in den Gesetzen noch in der Literatur finden sich jedoch bis dato klare Anweisungen, wie die Vending-Branche die Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und aufzubewahren hat. BBP bringt Licht ins Dunkel.