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· Mangelnde Arbeitsleistung

Wer Fußball während der Arbeitszeit schaut, darf abgemahnt werden

| Wenn ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit auf dem Bürocomputer ein Fußballspiel schaut, kann er abgemahnt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az. 20 Ca 7940/16) |

 

Das musste sich ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Köln sagen lassen. Er hatte während der Arbeitszeit jedenfalls für einen Zeitraum von 30 Sekunden ein Fußballspiel auf einem dienstlichen Computer angesehen. Das hatten mehrere Zeugen ausgesagt. Daraufhin war er von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden. Mit seiner Klage wollte er die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen. Das Arbeitsgericht wies die Klage jedoch ab. Es hielt die Abmahnung für gerechtfertigt. Zur Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Arbeitnehmer während der betreffenden Zeit seine Arbeitsleistung nicht erbracht habe.

 

Quelle | Arbeitsgericht Köln, Klage vom 28.8.2017, 20 Ca 7940/16

Quelle: ID 44904836