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KfW-Sonderprogramm bis 30.04.2022 verlängert ‒ Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

Bild: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

| Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30.04.2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Ziel ist weiterhin, Unternehmen aller Größen und Branchen die Deckung ihres Liquiditätsbedarfs zu ermöglichen. |

 

Das KfW-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet. Zum 25.11.2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro erteilt. Vom KfW-Sonderprogramm profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

 

Die Bundesregierung hat sich auf folgende Änderungen geeinigt:

  • Die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits wird über den 31.12.2021 bis zum 30.04.2022 verlängert
  •  
  • Es werden höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen ermöglicht. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
    • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
    • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
    • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
    • Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

 

Für den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren steigt die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro.

 

Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01.01.2022 umgesetzt. Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU-Kommission mit der 6. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat. Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

 

Beachten Sie | Schon im April war die Verlängerung bis zum Jahresende beschlossen worden. Auch die Kredithöchstbeträge wurden dabei schon einmal erhöht. Einen ausführlichen Beitrag lesen Sie dazu hier.

 

(JT)

 

Quelle | PM des BMF v. 03.12.2021

Quelle: ID 47894813