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Behördenpanne: EU-Staaten mahnen deutsche Unternehmer, weil das Steuergeld nicht fließt

Bild: ©vege - stock.adobe.com

| Wer EU-weit im E-Commerce tätig ist, dem wird das One-Stop-Shop-Verfahren der EU nahegelegt, weil es so für Lieferanten entbehrlich wird, sich in allen Mitgliedsstaaten einzeln umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Blöd nur, wenn andere EU-Staaten nun massenhaft Mahnungen verschicken, weil angeblich keine Steuer zugeflossen ist. Ein büroktarischer Fehler, wie sich herausstellte, räumt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Handeln müssen Sie als Unternehmer nun trotzdem. |

One-Stop-Shop-Teilnehmer wurden gemahnt

In einer Mitteilung des BZSt heißt es, dass zahlreiche Unternehmer, die am Verfahren One-Stop-Shop teilnehmen, aktuell Zahlungserinnerungen für das 3. Quartal 2021 von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten haben.

 

Um ein derartiges Szenario zu vermeiden, seien zwar die Mitgliedstaaten frühzeitig darüber informiert worden, „dass die für sie vorliegenden Zahlungen erst mit zeitlicher Verzögerung weitergeleitet werden“, erklärt das BZSt.

 

 

Anders formuliert, könnte das auch heißen: Die Behörde hat das Geld nicht schnell genug auf den Weg gebracht. Eine Begründung zur eingetretenen zeitlichen Verzögerung liefert das BZSt nicht.

 

De facto haben in der Folge nicht alle Mitgliedsstaaten auf die Mitteilung aus Deutschland reagiert. Die auch dort weithin automatisierten Mahnläufe waren nicht ausgesetzt worden. In der Folge wurden etliche Zahlungserinnerungen an die Unternehmer in Deutschland versendet.

 

TIPPS |

1. Prüfen Sie, ob Sie die erklärten Steuern für das betreffende Quartal vollständig an die Bundeskasse Trier gezahlt haben.

2. Antworten Sie dem Mitgliedstaat auf die Erinnerung, dass die Steuerzahlung bereits an Deutschland geleistet wurde.

3. Verweisen Sie auf die Erklärung des BZSt.

 

Beachten Sie | Das BZSt will der Mitteilung zufolge von Ihnen als Betroffener keine Information haben, dass auch Sie ein Mahnschreiben erhalten haben. Also vermeiden Sie das! Schließlich wollen ja alle, dass das Amt die wesentlichen Aufgaben schnell abwickelt!

 

(JT)

 

Quelle | BZSt - Meldung v. 13.01.2022

Quelle: ID 48013254