· Elektromobilität
Bund verdoppelt Förderbeträge für Elektrofahrzeuge ‒ So profitieren Sie davon
| Mit einer Änderung der Förderrichtlinie zur Innovationsprämie verdoppelt der Staat ‒ in Zeiten von Corona ‒ befristet bis Jahresende seinen Bundesanteil ‒ wenn Sie auf E-Mobile setzen. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. CE Chef easy zeigt, wie Sie davon profitieren. |
Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge ‒ auch rückwirkend:
- Neuwagen mit Zulassung nach dem 03.06.2020,
- Gebrauchtwagen mit Zulassung nach dem 04.11.2019 oder Gebrauchtwagen deren Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 erfolgt ist. Hier gelten die Fördersätze für einen Nettolistenpreis von über 40.000 Euro, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis weniger als 40.000 Euro betrug.
Beachten Sie | Das Fahrzug muss in dieser Liste stehen!
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Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
Batteriefahrzeug | 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro) | 3.000 Euro | 9.000 Euro (bisher 6.000 Euro) |
Plug-In-Hybrid | 4.500 Euro (bisher 2.250 Euro) | 2.250 Euro | 6.750 Euro (bisher 4.500 Euro) |
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Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
Batteriefahrzeug | 5.000 Euro (bisher 2.500 Euro) | 2.500 Euro | 7.500 Euro (bisher 5.000 Euro) |
Plug-In-Hybrid | 3.750 Euro (bisher 1.875 Euro) | 1.875 Euro | 5.625 Euro (bisher 3.750 Euro) |
Verfahren der Förderung
Ein Förderantrag für die „Innovationsprämie“ ist bis einschl. 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat zwei Checklisten bereitgestellt.
Checkliste / Bei Neuwagenkauf ... |
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Checkliste / Bei Gebrauchtwagenkauf ... |
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Link zum Antrag: Antragsportal
JT / Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)