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NRW-Initiative gescheitert: Keine weitere Flexibilisierung von Arbeitszeiten

Bild: © Bundesrat - Pressefoto

| Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten erhielt bei der Abstimmung am 15.3.19 im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit. NRW wollte eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes erreichen. |

 

Über die Initiative wollte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen.

 

Konkret sollte den Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit wollte Nordrhein-Westfalen an die europäische Vorgabe anpassen lassen. Nach dieser können die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.

 

 

Das Land NRW hatte am 15.02.2019 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt, der die Bundesregierung auffordert, das Arbeitszeitgesetz zu ändern ‒ ohne Erfolg.

 

In der NRW-Initiative hieß es: Beschäftigte könnten die Möglichkeit, zeitflexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, nur dann wirklich nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbstbestimmter gestalten dürfen. Die vorgeschlagenen Neuregelungen seien ein Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität sowie dem beiderseitigen Interesse am Gesundheitsschutz. Die voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfordere flexiblere Arbeitszeiten.

 

Quelle | Plenarsitzung des Bundesrates am 15.3.19

Quelle: ID 45815705