· Corona-Beschlüsse der MPK
Freitesten mit Schnelltest / Verlängerung Wirtschaftshilfen / Öffnung nicht vor Mitte Februar
| Der Engpass bei den Labor- und Testkapazitäten wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 24.01.2022 harsch kritisiert. Darüber hinaus wurde Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerügt, weil das Robert-Koch-Institut (RKI) ohne vorherige Ankündigung den Genesungsstatus von 6 Monaten auf 62 Tage begrenzt hat. Mehrere Ministerpräsidenten drängen zudem auf eine Beibehaltung der Wirtschaftshilfen und des pandemiebedingten Kurzarbeitergeldes über den März hinaus. Ansonsten ist vorerst nicht mit Öffnungen zu rechnen. Nur für Großveranstaltungen sollen bundeseinheitliche Regelungen bis 09.02.2022 beschlossen werden. |
Dilemma mit PCR-Tests und überforderten Behörden
Weil die Kapazitäten in den Laboren an der Grenze sind, können sich nun sogar erkrankte Beschäftigte der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit den ungenauen Schnelltests aus der Isolation / Quarantäne freitesten. Nur die Erkrankung soll mit PCR-Test noch nachgewiesen werden. Für alle anderen Personen genügte bereits der zertifizierte Schnelltest.
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Kontaktnachverfolgung überfordert Ämter ‒ Eigenverantwortung zählt
Weil die Gesundheitsämter am Limit sind, müssen nun auch Kontaktnachverfolgungen priorisiert werden. Die Bürger werden gebeten, „eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen zu informieren“, heißt es im Beschlusspapier. Die Gesundheitsminister der Länder sollen nun in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut „umsetzbare Regelungen“ erarbeiten.
Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung will bis 16.02.2022 einen Vorschlag zur Weiterführung und Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen und Sonderegelungen beim Kurzarbeitergeld unterbreiten. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31.03.2022 hinaus für erforderlich. Auch eine Ausweitung der Hilfen auf kommunale Betriebe sei erforderlich.
Öffnungsperspektive und Großveranstaltungen
Die bestehenden Maßnahmen gelten zunächst unverändert weiter. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, sollen „weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbart werden“. Erst wenn diese Überlastung nachweislich nicht mehr droht, wollen Bund und Länder „Öffnungsperspektiven entwickeln“, heißt es.
Nur für Großveranstaltungen sollen die Staats- und Senatskanzleien bereits bis zum 09.02.2022 eine bundesweit einheitliche Regelung definieren. Hier war es zu erheblichen Verstimmungen gekommen, weil die Länder in der jüngeren Vergangenheit sehr verschiedene Regelungen getroffen hatten, was gerade bei den Veranstaltern auf Unverständnis stieß.
Übrigens: Baden-Württemberg und Hessen fordern in einer Fußnote des Papiers, dass der Bund die Einrichtung eines zentralen Impfregisters prüft.
(JT)