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· Arbeitgeberpflichten

Unterweisungen ‒ eine Pflicht auch für das Homeoffice

Homeoffice und Kinderbetreuung nebenbei: In Zeiten der Coronakrise wird das für viele Arbeitnehmer zum Regelfall.
Bild: © Marina Andrejchenko - stock.adobe.com

| Zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es, Ihre Arbeitnehmer über gesundheitliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufzuklären und konkret zu unterweisen, wie sie diese vermeiden können (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG). Zu den Anlässen für eine Unterweisung zählt auch die Einführung von Homeoffice ‒ was sich im Zuge der pandemiebedingt in vielen Firmen hektischen Einführung des Homeoffice nicht bedacht wurde. Es empfiehlt sich, diese Unterweisung nachzuholen. Worauf dabei zu achten ist, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Broschüre „ Unterweisung im Homeoffice “ beschrieben. |

 

Die Broschüre enthält viele Informationen zu Unterweisungen allgemein und widmet sich in einem Kapitel „häufigen Fragestellungen zur Unterweisung im Homeoffice“. Erläutert werden z. B die Anlässe, die Angemessenheit der Inhalte und die Art der Dokumentation.

 

 

 

(Ke)

 

Quelle

Quelle: ID 47637570