· Homeoffice
Homeoffice im Ausland: Rechtlichen Hürden erkennen und meistern
| Das Travel-Management in Unternehmen hat sich durch die Corona-Pandemie nachhaltig verändert. Inzwischen haben viele Arbeitgeber realisiert, dass sie bei der Wahl des Arbeitsplatzes auch in Zukunft flexibel bleiben müssen ‒ Homeoffice ist für viele Arbeitskräfte der neue Standard, und zwar auch dann, wenn es ins Ausland geht. |Quelle |
Eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland muss aber auch rechtssicher gestaltet werden. Dabei wird klar, dass es nicht „die eine“ Regelung gibt, sondern jede Situation rechtlich neu eingeordnet werden muss. Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn von der Unternehmensberatung BDAE Consult verdeutlicht das anhand eines Beispielfalls auf Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=v8SxvC8bjQE).
Von Spanien aus für Deutschland coden
In diesem Beispiel geht es um einen jungen Programmierer, der sich während seines Spanien-Urlaubs verliebt hat und bald die Idee bekam, er könne sich doch ein Homeoffice in Spanien einrichten, um näher bei seiner Freundin zu sein. Geschäftsführung und Personalabteilung waren damit einverstanden ‒ technisch wäre das Ganze auch kein Problem gewesen.
Das Personalmanagement wusste, dass einiges organisiert werden musste, zum Beispiel in Bezug auf Steuerabgaben und Sozialversicherung. Doch in der Praxis erst zeigte sich, dass die genaue Regelung einige Fallstricke aufweist. Zum Beispiel hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf geeinigt, dass letzterer sich erstmal um die im Travel-Management so bekannte A1-Bescheinigung kümmern sollte. Doch der Programmierer stellte mangels Detailkenntnis den falschen Antrag, und leider erregte dieser Fehler erst recht die Aufmerksamkeit der Behörden. Die schauten sich den Fall dann genauer an und deckten weitere formale Fehler auf. Wer genauer wissen will, was alles schief ging, sollte sich das Video auf dem Youtube-Kanal anschauen.
Individuelle rechtliche Betreuung
Klar ist, dass das Personalmanagement eingehendes Know-how benötigt, um die einzelnen Anfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt einordnen und begleiten zu können ‒ in Bezug auf Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Oft geht es um Detailfragen: Wo etwa ist die Grenze zu ziehen zwischen der Homeoffice-Tätigkeit im Ausland und der immer beliebteren „Workation“? Hier empfiehlt es sich, auf entsprechende Berater zurückzugreifen, um kein eFehler bei der Umsetzung zu machen.
(St)
Pressemitteilung der BDAE-Consult