· Ifo-Analyse
Über 57 Prozent der Arbeitnehmer in Ballungsräumen könnten Homeoffice nutzen
| Homeoffice wird vor allem in Ballungsräumen angeboten. In Städten wie Berlin, Frankfurt, München oder Stuttgart könnten über 57 Prozent aller Erwerbstätigen überwiegend oder vollständig von zuhause arbeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse vom Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft und dem Ifo Institut. Erstmals können die Autoren um Ifo-Forscher Jean-Victor Alipour und Robert Follmer (infas) Aussagen zur geografischen Verteilung vom Potenzial und der Nutzung von Homeoffice machen. |
„In den Ballungsräumen ist der Dienstleistungssektor besonders stark vertreten. Das ist der Bereich, in dem besonders viel von zu Hause gearbeitet werden kann“, sagt Alipour. Die Daten zeigen vor allem in München und Frankfurt für viele umliegende Landkreise ein überdurchschnittliches Potenzial. Auch in Dresden liegt das Potenzial über dem Durchschnitt, die umliegenden Gemeinden kommen hier aber nur auf etwa 52 Prozent.
Die Analyse der Homeoffice-Nutzung, die auf monatlichen Messungen seit Frühjahr 2020 beruht, zeigt insbesondere für Berlin und München, dass auch für die umliegenden Kreise eine hohe Quote von über 31 Prozent erreicht wird. Gering ist die Nutzung mit unter 21 Prozent in vielen Landkreisen von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Die Differenz zwischen Potenzial und Nutzung ergibt die Homeoffice-Lücke. „Besonders im Nordwesten bleiben viele Homeoffice-Möglichkeiten unausgeschöpft“, sagt Follmer. Gemessen an der theoretisch möglichen Kapazität arbeiten hingegen Beschäftigte im Berliner Umland und in Bayern häufiger von zu Hause aus.
Grundlage der Analyse sind Erhebungen des Ifo Instituts, vom infas-Institut und dessen Unternehmensschwester infas 360 und Daten der Corona-Datenplattform, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragt wurde. Die Berechnungen für die Regionalisierung der Erhebungsdaten wurde von infas 360 durchgeführt.
Quelle | PM Ifo-Institut v. 16.07.2021