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· Bundesfinanzministerium

Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests und Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber sind kein Arbeitslohn

Bild: Ramona Heim

| Zahlreiche Arbeitgeber übernehmen die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) für ihre Arbeitnehmer. Doch wie sind diese Kosten steuerlich zu behandeln? Zu dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in ihren „FAQ ‚Corona‘ (Steuern)“ zwischenzeitlich Stellung genommen. Zitat: „Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“ |

 

Somit kann in dieser Frage „Entwarnung“ gegeben werden. Natürlich haben die Arbeitgeber ein hohes Eigeninteresse an den Tests, andererseits haben die Testergebnisse auch einen privaten „Nutzen“ für die Mitarbeiter. Zumindest könnten Finanzbeamte auf diese Idee kommen ‒ aber diese Befürchtung ist ja nun ausgeräumt.

 

Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Atemschutzmasken zur beruflichen Nutzung zur Verfügung, gilt dasselbe. So heißt es in den FAQ des BMF: Hier sei „ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen. Dies gilt auch für Zwecke der Umsatzsteuer (vergleiche Abschnitt 1.8 Absatz 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses)“.

 

 

(Ke)

 

Quellen

Quelle: ID 47268249