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· Sachbezüge

Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2022

| Zum 01.01.2022 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |

 

Der Monatswert für Unterkunft steigt 2022 auf 241 Euro (2021: 237 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2022

  • der monatliche Gesamtwert von 270 Euro (2021: 263 Euro) bzw.
  • der Einzelwert für ein Frühstück 1,87 Euro (2021: 1,83 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,57 Euro (bisher: 3,47 Euro).

 

PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.

 

Sachbezugswerte 2022 im Detail

  • Verpflegung (in Euro)
Personenkreis
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Verpflegung
insgesamt

monatlich

(täglich)

monatlich

(täglich)

monatlich

(täglich)

monatlich

(täglich)

Volljährige

Arbeitnehmer

56,00 Euro

(1,87 Euro)

107,00 Euro

(3,57 Euro)

107,00 Euro

(3,57 Euro)

270,00 Euro

(9,00 Euro)

Jugendliche und Azubis

56,00 Euro

(1,87 Euro)

107,00 Euro

(3,57 Euro)

107,00 Euro

(3,57 Euro)

270,00 Euro

(9,00 Euro)

Volljährige Familienangehörige

56,00 Euro

(1,87 Euro)

107,00 Euro

(3,57 Euro)

107,00 Euro

(3,57 Euro)

270,00 Euro

(9,00 Euro)

Familienangehörige unter 18 Jahre

44,80 Euro

(1,50 Euro)

85,60 Euro

(2,86 Euro)

85,60 Euro

(2,86 Euro)

216,00 Euro

(7,20 Euro)

Familienangehörige unter 14 Jahre

22,40 Euro

(0,75 Euro)

42,80 Euro

(1,43 Euro)

42,80 Euro

(1,43 Euro)

108,00 Euro

(3,60 Euro)

Familienangehörige unter 7Jahre

16,80 Euro

(0,56 Euro)

32,10 Euro

(1,07 Euro)

32,10 Euro

(1,07 Euro)

81,00 Euro

(2,70 Euro)

 

 

  • Allgemeine Unterkunft
Unterkunft belegt mit

täglich

monatlich

Volljährige Arbeitnehmer

1 Beschäftigten

8,03 Euro

241,00 Euro

2 Beschäftigten

4,82 Euro

144,60 Euro

3 Beschäftigten

4,01 Euro

120,50 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

3,21 Euro

96,40 Euro

Jugendliche und Azubis

1 Beschäftigten

6,83 Euro

204,85 Euro

2 Beschäftigten

3,61 Euro

108,45 Euro

3 Beschäftigten

2,81 Euro

84,35 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

2,01 Euro

60,25 Euro

 

 

  • Gemeinschaftsunterkunft/Arbeitgeberhaushalt
Unterkunft belegt mit
täglich
monatlich

Volljährige

Arbeitnehmer

1 Beschäftigten

6,83 Euro

204,85 Euro

2 Beschäftigten

3,61 Euro

108,45 Euro

3 Beschäftigten

2,81 Euro

84,35 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

2,01 Euro

60,25 Euro

Jugendliche und Azubis

1 Beschäftigten

5,62 Euro

168,70 Euro

2 Beschäftigten

2,41 Euro

72,30 Euro

3 Beschäftigten

1,61 Euro

48,20 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

0,80 Euro

24,10 Euro

 

 

Weiterführender Hinweis

 

  • Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 225421
Quelle: ID 47772769