09.01.2023 · Geringfügige Beschäftigungen
So wirkt sich die letzte Erhöhung von Mindestlohn und Minijob-Grenze in der Praxis aus
| Am 1.10.2022 ist der Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde gestiegen. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde ab 1.10.2022 dynamisch ausgestaltet. Zudem wurde die Höchstgrenze im Übergangsbereich angehoben. Da heir immer noch Unsicherheit herrscht, geben wir einen Überblick zu den Neuerungen und erläutern, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen. |