· Geringfügige Beschäftigung
01.06.2019: Umlagesatz bei Mutterschaft sinkt; 01.07.2019: Gleitzone wird Übergangsbereich
| Der Umlagesatz für die Umlage 2 (U2), die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, ist für geringfügig Beschäftigte zum 01.06.2019 von 0,24 Prozent auf 0,19 Prozent des Arbeitsentgelts gesunken. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 100 Prozent. |
Die Höhe der Umlage 1 (U1) für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit bleibt für geringfügig Beschäftigte bei 0,90 Prozent. Der Erstattungssatz bleibt ebenfalls bei 80 Prozent.
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Quelle: ID 45961703