· Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
Brückenteilzeit gilt seit 01.01.2019: Prüfen Sie, ob sich Ihr Unternehmen unterwerfen muss!
| Arbeitnehmer können seit 01.01.2019 leichter ihre Arbeitszeit reduzieren ‒ ohne dass ihr Rückkehrrecht eingeschränkt wird. Das hat der Bundesrat am 23.11.2018 abschließend gebilligt. Die Brückenteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern damit, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die „Ausnahmen“ fällt.
Rückkehr zur Vollzeit garantiert
Das Fatale: Jeder Arbeitnehmer kann dieses Recht geltend machen ‒ begründen muss er gar nichts. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als 6 Monate bestehen und es dürfen keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.
Die wichtigen Ausnahmen
- Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht.
- Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren.
- Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.
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Welche Unternehmen sind betroffen? | In Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern können Arbeitnehmer künftig eine vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. In Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern gilt der Anspruch auf Brückenteilzeit nicht.
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Voraussetzung für Anspruch auf Brückenteilzeit? |
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Kann Unternehmen auch ablehnen? |
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Wie lange ist die befristete Teilzeit? | Die Reduzierung der Arbeitszeit ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Nur durch Tarifvertrag können diese Zeitfenster zu Ungunsten der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. |
Sind Änderungen zulässig? | Während der Brückenteilzeit ist keine weitere Verringerung, Erhöhung oder vorzeitige Rückkehr zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit möglich. |
Ist eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit zulässig? | Nach der Brückenteilzeit kehren die Beschäftigten auf ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurück.
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Wie ist das formale Procedere? |
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Lesen Sie auch zum Werdegang des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit:
(JT)