· Personalgewinnung
Fachkräfteengpass in Deutschland
| Um den Fachkräfteengpass in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/5395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4860). Danach bezeichnet der Begriff „Fachkräfteengpass“ einen Zustand, in dem eine bedeutende Anzahl von Arbeitsplätzen nicht oder nicht zeitgerecht durch Mitarbeiter mit bestimmten Kenntnissen und Fähigkeiten besetzt werden kann, weil auf dem Arbeitsmarkt keine ausreichende Anzahl entsprechend qualifizierter Fachkräfte zur Verfügung steht. |
Wie die Bundesregierung darlegt, kann von einem umfassenden Fachkräftemangel beziehungsweise allgemeinen Arbeitskräftemangel in Deutschland nicht gesprochen werden. Im dritten Quartal 2022 seien nach Ergebnissen der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 1,82 Millionen offene Stellen zu besetzen gewesen. Demgegenüber seien im Dezember 2022 rund 2,45 Millionen Arbeitslose gemeldet gewesen. Unter Berücksichtigung von Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sowie in absehbar endender Erwerbstätigkeit hätten im Oktober 2022 rund 4,35 Millionen Arbeitsuchende für die Besetzung von offenen Stellen zur Verfügung gestanden.
Dennoch ist in einer zunehmenden Zahl von Berufsfeldern und in einigen Regionen eine deutliche Knappheit an verfügbaren Fachkräften zu beobachten, wie die Bundesregierung zudem ausführt. Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit beruhe auf einer Bewertung von mehreren Indikatoren, die für rund 1.200 Berufsgattungen differenziert berechnet werden. Die aktuell vorliegende Analyse zeigt auf Basis von Daten für das Jahr 2021 Engpässe für rund 148 Berufsgattungen an.
Die Fachkräftesituation wird sich indes im Jahr 2022 der Antwort zufolge nochmals angespannt haben. Die Zahl der offenen Stellen habe in der Tendenz weiter zugenommen und die Arbeitslosigkeit von qualifizierten Fachkräften sei gesunken. „In Kombination mit dem demografischen Wandel werden sich Fachkräfteengpässe zukünftig verschärfen“ heißt es in der Vorlage weiter.
Quelle |
hib ‒ heute im bundestag Nr. 79