· Aktuelles aus dem Bundestag
Mindestbesichtigungsquote zur Arbeitsschutzkontrolle
| Als Arbeitgeber müssen Sie künftig verstärkt mit Betriebsbesichtigungen rechnen, bei denen der Arbeitsschutz kontrolliert wird. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die Landesbehörden die Mindestbesichtigungsquote zur Kontrolle des Arbeitsschutzes in den Betrieben ab 2026 erfüllen können. |
Das betont sie in einer Antwort (20/2853) auf eine Kleine Anfrage (20/2610) der Fraktion Die Linke. Die Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent der Betriebe in den jeweiligen Bundesländern ist laut Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Nach Angaben der Regierung arbeiten die Länder derzeit in einer Projektgruppe des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik an der Vereinheitlichung der Datengrundlage für diese Quote. Diese sei Voraussetzung dafür, dass die Quote einheitlich umgesetzt werde. „Aus Sicht der Bundesregierung liegen derzeit keine Anhaltspunkte für bereits jetzt bestehende konkrete Rechtsverstöße hinsichtlich der Erfüllung der Mindest-besichtigungsquote im Zielkorridor bis 2026 vor“, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle |
- Deutscher Bundestag, HiB 389