· Corona-Krise
Bundestag beschließt Notbremse ‒ mit kleinen Änderungen
| Entgegen dem Entwurf aus dem Bundeskanzleramt hat der Bundestag in hitziger Debatte die Bundes-Notbremse mit einigen Änderungen beschlossen. Dennoch: Es wird Verfassungsbeschwerden geben. Das sind die Änderungen. |
Das wurde geändert ‒ im Vergleich zum Vorschlag
Ausgangsbeschränkungen
Von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt die Ausgangssperre (bisher sollte sie ab 21 Uhr gelten)
- Ausnahmen
- Notfälle, Berufsausübung (z. B. im Schichtsystem), Pflege, Betreuung, Versorgung von Tieren.
- Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt ‒ aber nur allein.
Private Kontakte
- Die Regel heißt: ein Haushalt + eine weitere Person.
- Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
- Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht.
- Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
Läden
Abseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen gilt:
- Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
- Steigt der Inzidenz-Wert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Schulen
Liegt die Inzidenz 3 Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
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Die FDP kündigte in der Debatte an, eine Verfassungsklage einzureichen. Sogar aus der SPD gibt es Drohungen: SPD-Rechtsexperte Florian Post will einen Eilantrag dafür vor dem Bundesverfassungsgericht an. Im Kern geht es dabei um die Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen.
(JT)