Förderungen bis zu 50 Prozent sind drin, wenn Sie Flüchtlinge einstellen. Einen Antrag stellen Sie bei Ihrem Arbeitsamt. Den „Eingliederungszuschuss“ gibt es aber nicht nur für Flüchtlinge: Auch wenn Sie schwer ...
Hier die amtliche Auskunft zum so genannten "Eingliederungszuschuss": Danach können Sie die Förderung für schwer vermittelbare Personen beantragen. Dazu zählen auch Flüchtlinge (das steht leider nicht drin).
Wie lange gilt das Arbeitsverbot für Flüchtlinge? Was heißt "Duldung" von Flüchtlingen für Sie als Arbeitgeber? Und wenn es eine Aufenthaltserlaubnis gibt: Welche Beschäftigungsform ist wann geeignet? Praktikum, ...