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Bundesagentur für Arbeit warnt vor Betrugs-E-Mails zum Kurzarbeitergeld
| Arbeitgeber und Unternehmen in ganz Deutschland bekommen aktuell unseriöse E-Mails in Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld. Diese E-Mails werden unter der E-Mail-Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de verschickt, stammen jedoch nicht von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die E-Mails zielen darauf ab, die Daten des Empfängers abzugreifen. Darauf hat die BA am 02.04.2020 hingewiesen. |
In der E-Mail, die keine Telefonnummer für Rückfragen enthalte, werde der Arbeitgeber u. a. dazu aufgefordert, konkrete Angaben
- zur Person,
- zum Unternehmen und
- zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Die BA stellt klar, dass sie nicht Absender dieser E-Mails ist und dass sie Arbeitgeber nicht per E-Mail auffordert, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf diese E-Mails antworten, sondern die Nachrichten umgehend löschen.
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Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der BA-Website „Kurzarbeitergeld“ veröffentlicht.
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(BK)