· TzBfG | Neue 20-Stunden-Regel
Arbeit auf Abruf: Minijob in Gefahr ‒ Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge anpassen (mit Muster)
| Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt. Arbeitgeber nutzen das Modell, weil Sie damit flexibel auf Sondereinflüsse (den spontanen Arbeitsanfall) reagieren können. Doch seit 2019 genügt es nicht mehr, allein den Stundenlohn zu dokumentieren. Sie müssen die Arbeitszeit konkret festschreiben, sonst wird Ihnen unterstellt, dass der Arbeitnehmer 20 Stunden pro Woche arbeitet. Die 450-Euro-Grenze wird so schnell überschritten. |
Definition: Arbeit auf Abruf
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. In der Praxis wird das Modell in Gastronomie, bei Veranstaltern oder im Handel gern genutzt.
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Die zentrale Forderung lautet: Legen Sie die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit fest. Grundsätzlich gilt dabei für alle Minijobber: Bei einem Stundenlohn von 9,19 Euro (im Jahr 2019) beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 48,96 Stunden pro Monat. Aufgrund des erhöhten Stundenlohns in 2020 auf 9,35 Euro sinkt die Höchstarbeitszeit (450 Euro: 9,35 Euro = 48,12 Stunden).
Ansonsten gilt nach § 12 TzBfG: |
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Beachten Sie | Erst seit 01.01.2019 unterstellt der Gesetzgeber bei fehlender Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Vorher lag sie bei 10 Stunden pro Woche!
Vorsicht Falle: Minijobs werden zu SV-pflichtigen Jobs
Wenn Sie Abrufarbeitsverträge (Minijobs) unverändert lassen, werden daraus schnell sozialversicherungspflichtige Jobs, weil die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten wird:
- 2018 galt ein Mindestlohn von 8.84 Euro. Bei 4,33 Wochen/Monat (52 Wochen/12 Monate) ergab das bei einer 10-Stunden-Woche 382,77 Euro/Monat.
- 2020 gilt ein Mindestlohn von 9,35 Euro. Bei 4,33 Wochen/Monat ergibt das bei einer 20-Stunden-Woche 809,71 Euro/Monat. (Seit 2019 (9,19 Euro Mindestlohn) besteht die Gefahr, dass der Job sozialversicherungspflichtig wird).
Muster / Abrufarbeitsvertrag (Arbeitszeit) |
Tipp | Ergänzen Sie den Minijob-Arbeitsvertrag (Abruf-Nr. 45773831) um diese Klauseln! |
Stundenlohnvereinbarungen genügen nicht
Wenn Sie lediglich einen Personalbogen vorhalten, in dem Sie den Stundenlohn fixieren, wird bei einer Prüfung durch den Rentenversicherer ein Abrufarbeitsvertrag unterstellt. Nach der Neuregelung wird dann 20 Stunden als wöchentliche Beschäftigung festgesetzt.
Schwerwiegende Folgen
- Lohnnachforderung durch den Arbeitnehmer
- drohende Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ‒ bis zu vier Jahre rückwirkend.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Referenzzeitraum ist die durchschnittliche Arbeitszeit der zurückliegenden drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 4 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).
- Hat das Arbeitsverhältnis keine drei Monate bestanden, gilt der bisherige Zeitraum als Berechnungsbasis.
- Kurzarbeit, unverschuldetes Arbeitsversäumnis, Arbeitsausfällen und Urlaub im Referenzzeitraum bleiben außer Betracht.
- Die für den Arbeitnehmer günstigste Regel der Entgeltfortzahlung findet Anwendung.
(JT)