· ALG II / Sozialhilfe / Grundsicherung
Regelsätze für Sozialleistungen steigen ‒ um drei Euro pro Monat ab 2022
| Die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2022: alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat ‒ drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro. |
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Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro(+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 404 Euro(+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro(+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 360 Euro(+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro(+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro(+2 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro(+2 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe
Mit der Erhöhung auf niedrigem Niveau wird die aktuelle Inflation nur unzureichend abgedeckt. Ursache ist die Berechnungsmethode: Dabei werden die Bedarfssätze aus dem laufenden Jahr auf Grundlage eines Mischindex`des Statistischen Bundesamts fortgeschrieben. Der Index setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren wie Nahrungsmitteln, Kleidung, Fahrrädern, Hygieneartikeln, Zeitungen und Dienstleistungen wie Friseurbesuchen errechnet. Für die Nettolohnentwicklung sind die bundesdurchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen relevant.
Stichprobenberechnung alle fünf Jahre
Grundsätzliche Basis für die Festlegung der Regelsätze ist eine Einkaufs- und Verbraucherstichprobe alle fünf Jahre; zuletzt erfolgte sie 2018. In Jahren ohne Stichprobe - wie aktuell - werden die Regelsätze nach dem Mischindex fortgeschrieben.
Inkrafttreten zum neuen Jahr
Die Verordnung wird am 01.01.2022 in Kraft treten. Sie war in der jüngsten Plenarsitzung des Bundesrates am 08.10.2021 beschlossen worden.
(JT)
Quellen |
Bundesrat: 1009. Sitzung des Bundesrates vom 08.10.2021
Bundesregierung, Mitteilung vom 01.01.2022