· Neue Regelsätze
Staatliche Leistungen steigen in 2021: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung
| Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Die Sätze steigen in allen Regelstufen. |
Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.
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Alleinstehende / Alleinerziehende | 446 Euro (+ 14 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 401 Euro (+ 12 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 357 Euro (+ 12 Euro) |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 357 Euro (+ 12 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 Euro (+ 45 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 Euro (+ 1 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 283 Euro (+ 33 Euro) |
Veränderung gegenüber 2020 in Klammern.
Kosten für Unterkunft und Heizung werden nach Angemessenheit übernommen. Grundlage ist das Niveau der Mieten vor Ort.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zu den Regelbedarfen noch zustimmen. Grundlage der Fortschreibung ist die Lohn- und Preisentwicklung bis Juni 2020. Auch die Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 ist in die Berechnung eingeflossen.
Neu im Gesetzentwurf: Kosten für Mobiltelefone
Die Regelsätze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab.
Weitere Leistungen
Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden ebenfalls neu festgesetzt. Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.
Zudem soll die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigen. Von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro; davon werden zunächst 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr gezahlt und 103 Euro für das darauf im Sommer 2021 folgende erste Schulhalbjahr.
Die Regelsätze für Sozialleistungsempfänger werden jährlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen.
(JT mit Informationen der Bundesregierung)