· Geringfügige Beschäftigung
Bundesrat ist gegen die Dynamisierung von Minijobs
| Der Bundesrat hat sich am 23.11.2018 dagegen ausgesprochen, die Bezahlung von Minijobs zu dynamisieren. Ein entsprechender Gesetzesantrag aus Nordrhein-Westfalen erhielt keine Mehrheit. |
Nordrhein-Westfalen hatte vorgeschlagen, die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn zu koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro hätte damit das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Durch die Koppelung wollte das Land verhindern, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringert. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden, erläuterte Nordrhein-Westfalen seinen Antrag.
Gescheitert ist damit auch das gleichzeitig verfolgte Ziel, die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro zu dynamisieren (Beschlussdrucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone, Abruf-Nr. 205729).
Weiterführender Link
- CE-Nachricht: Dynamisierung von Minijobs und Midijobs